Incoterms 2000
GRUPPE E | |
EXW= |
Der Verkäufer hält die Ware zum vereinbarten Liefertermin am vereinbarten Ort (Werk, Lager) bereit. Die Kosten und das Risiko trägt der Käufer von dem Zeitpunkt ab, an dem die Ware abzunehmen ist. |
GRUPPE F | |
FCA = |
Der Verkäufer trägt Kosten und Gefahr bis zur Übergabe an den Frachtführer. |
FAS = |
Der Verkäufer muss die Ware längsseits des Schiffes, d.h. bis an die Verladeeinrichtung im Verschiffungshafen auf seine Kosten und Gefahr anliefern. Das Verladerisiko trägt der Käufer. |
FOB = |
Der Verkäufer trägt Kosten und Gefahr, bis die Ware die Schiffsreling im Verschiffungshafen überschritten hat. |
GRUPPE C | |
CFR = |
Verladegebühren und Frachtkosten bis zum Bestimmungshafen gehen zu Lasten des Verkäufers. Das Transportrisiko geht über, sobald die Ware die Reling überschritten hat. |
CIF = |
Außer den CFR-Kosten ist noch die Prämie für die Seeversicherung enthalten. Das Risiko geht wie bei CFR mit dem Übergang der Ware über die Reling auf den Käufer über. |
CPT = |
Der Verkäufer trägt die Fracht bis zum Bestimmungsort. Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Übergabe der Ware an den (ersten) Frachtführer. Geregelt wie CPT. Der Verkäufer trägt zusätzlich die Transportversicherung. |
GRUPPE D | |
DAF = |
Freie Lieferung bis Grenzort. |
DES = |
Freie Lieferung durch den Verkäufer bis zum Schiff im benannten Bestimmungshafen. |
DEQ = |
Freie Lieferung durch den Verkäufer bis zum Kai im benannten Bestimmungshafen. |
DDU = |
Freie Lieferung durch den Verkäufer bis zum Empfänger am Bestimmungsort, excl. Kosten für die Zollabfertigung, Zölle, Steuern sowie sonstige Aufwendungen, anfallende Gebühren und Abgaben, excl. Standgeld zu Lasten des Verursachers. |
DDP = |
Freie Lieferung durch den Verkäufer bis zum Empfänger am Bestimmungsort, incl. aller Kosten für die Zollabfertigung, Zölle, Steuern sowie sonstige Aufwendungen, anfallende Gebühren und Abgaben, excl. Standgeld zu Lasten des Verursachers. |